COVID-19-Pandemie
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis!
Seit Mittwoch, dem 01.03.2023, sind alle Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung außer Kraft gesetzt. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Besucher*innen weiterhin bis voraussichtlich zum 07.04.2023 beim Betreten der Einrichtung einne FFP2-Maske tragen müssen.
Bitte beachten Sie bei einem Besuch unsere Hygieneregeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.